RSP Immobilien
Battweilerstr. 12
66484 Winterbach
Telefon: 06337 7229711
Telefax: 06337 7229712
Email: rsp-immobilien@web.de
Vertretungsberechtigter:
Groß Romana
Gewerbeerlaubnis gem. §34 c GewO wurde erteilt durch
die Verbandsgemeinde Zweibrücken
Berufskammer / Kammer:
IHK der Pfalz
Verbraucherinformationen zur alternativen Streitschlichtung
(Art 14 (1) ODR-VO und § 36 VSBG)
Die Internetplattform der Europäischen Union zur Online-Streitbeilegung (sog. „OS-Plattform“) für Verbraucher ist unter dem folgendem Link erreichbar:
http://ec.europa.eu/consumers/odr
Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
Durch Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden.
Ein Auftrag bedarf keiner Form, er kommt auch dadurch zustande, dass unsere Tätigkeit in Anspruch genommen wird.
Die Annahme unserer Maklerdienste oder unserer Angebotsangaben sowie deren Auswertung durch uns genügen zum Zustandekommen eines Maklervertrags zu diesen Geschäftsbedingungen.
1.Sämtliche Angebote sind freibleibend und basierend auf Informationen die der
Eigentümer erteilt hat, eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit
kann deshalb nicht übernommen werden. Zwischenverkauf bleibt dem Eigentümer
vorbehalten.
2.Alle Angebote und sonstige Mitteilungen sind nur für den Interessenten/Adressaten
bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Erfolgt gleichwohl eine Weitergabe
an Dritte und es kommt dadurch ein Vertrag zustanden so kann der Interessent/Adressat
unbeschadet weiterer Schadensansprüche-Schadenersatz in Höhe von der vereinbarten
Provision schulden.
3.Ist dem Interessenten/Adressaten ein nachgewiesenes Objekt bekannt, hat er
unverzüglich (spätestens am nächsten Tag) nach Erhalt der Adresse von dem Objekt,
dies unter Offenlegung der Informationsquelle und dem entsprechenden Nachweis
mitzuteilen.
4.Wird ein angebotenes Objekt später durch Dritte erneut angeboten
(Makler oder Eigentümer) erlischt dadurch der Provisionsanspruch des Erstanbieters
nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, den
nachfolgenden Anbietern die Vorkenntnis von dem Objekt schriftlich mitzuteilen
und auf deren Dienste zu verzichten.
5.Der Auftraggeber wird den Makler unverzüglich von einem Vertragsabschluss
unterrichten; er ist verpflichtet dem Makler eine Vertragsabschrift bzw. eine Kopie von
der Beurkundung zu übersenden.
6.Der Makler kann sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig werden
und von beiden eine Courtage verlangen.
Kommt es aufgrund unserer Tätigkeit zum Vertragsabschluss, so sind nachfolgende
Maklerprovisionen unmittelbar nach Vertragsabschluss fällig:
* Bei Abschluss eines Kaufvertrages: 3,57 % inkl. 19% MwSt der notariell
beurkundeten Kaufpreissumme.
Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung oder aufgrund unseres
Nachweises der gewollt oder ein wirtschaftlicher gleichwertiger
Vertrag zustande gekommen ist.
Dies gilt auch für den Fall, dass es mit einem nachgewiesenen Interessenten
oder Vertragspartner zu einem Vertragsabschluss kommt, obwohl die
Vertragsverhandlungen zwischenzeitlich unterbrochen wurden und der Makler
zu späteren Verhandlungen nicht mehr hinzugezogen wird oder eine andere Person
die Verhandlungen weiterführt.
Die Maklerprovision ist auch dann fällig, wenn die Tätigkeit des Maklers nur
mit ursächlich zur Unterzeichnung des Vertrages war. Die Maklercourtage ist
unmittelbar nach Anschluss an die Beurkundung fällig.
7.Erhält der Interessent/Adressat auf seinen Wunsch hin, die Adresse von einem Objekt
(Baugrundstück/Wohnung/Haus) vorab für eine Besichtigung der Lage, dann erwarten wir
innerhalb von 10 Tagen ein Feedback bzw. Rückinfo über das Ergebnis der
Vorabbesichtigung ob das Objekt in Frage kommt, um evtl. einen gemeinsamen
Besichtigungstermin zu vereinbaren. Wir haben gegenüber dem Auftraggeber eine
Nachweispflicht.
7a. Wird ein Besichtigungstermin vereinbart und der Interessent kommt zu
diesem Termin nicht und es gab keine schriftliche oder telefonisch Absage
(mindestens 2 Stunden vorher) dann berechnen wir € 50,-- als Unkostenbeitrag.
8.Kommt es auf Grund der Tätigkeit des Maklers zum Abschluss eines Vertrages
(z.B. Miete/Kauf) wird die ortsübliche Courtage geschuldet, sofern keine abweichende
Vereinbarung getroffen wurde.
Die gilt dann wenn die Bedingungen des Vertrages von den in dem überlassenen
Angebot genannten Konditionen abweichen oder der Erwerb durch Zuschlag in einer
Zwangsvollstreckung erfolgt. Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag
erst nach Vertragsbeendigung abgeschlossen wird, d.h. auch bei einem späteren Erwerb
haftet der Empfänger der den Nachweis für das oder die Objekte erhalten hat, für die
Provision im Falle eines anderweitigen Kaufabschlusses.
9.Der Provisionsanspruch ist mit der Beurkundung beim Notar über das nachgewiesene
Objekt fällig.
10.Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist der Gerichtsstand in
66482 Zweibrücken